Wer übernimmt die Kosten ?

Leider werden die Kosten für das Legasthenie-/Dyskalkulietraining nicht von den Krankenkassen übernommen.

 

In den meisten Fällen werden die Unterrichtsstunden privat von den Eltern bezahlt, da es nur unter bestimmten Umständen möglich ist, eine Kostenerstattung zu bekommen und es bis zur Bewilligung in der Regel ein mühsamer Weg ist.

 

In einigen Fällen kommt die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung (Hamburg) für anfallende Kosten auf. Hierzu gibt es die "Richtlinie zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen" (Download: siehe unten). Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die dort angegebenen Voraussetzungen für eine Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) gegeben sind. Hierzu kann ich Ihnen gerne weitere Auskünfte geben. Sie können sich natürlich auch in der Schule Ihres Kindes beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin oder beim Beratungslehrer/bei der Beratungslehrerin erkundigen.

 

Auch besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Jugendamt auf "Eingliederungshilfe wegen drohender seelischer Behinderung"

nach §35a SGB VIII zu stellen. Hierfür muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass das seelische Wohl des Kindes durch die Legasthenie/Dyskalkulie stark bedroht ist. Ein entsprechendes Gutachten mit ICD-10-Diagnose (Klassifikation durch die Weltgesundheitsbehörde, WHO) kann nur durch einen Kinder- bzw. Jugendpsychiater oder -psychotherapeuten erstellt werden.

 

 

Handreichung Nachteilsausgleich HH
HR_Nachteilsausgleich_final_2013_04_02-1
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Richtlinie AUL
bbs-vo-richtl-foerderung-lesen-rechnen-1
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